Westdeutschland/Dortmund. Ab sofort können mehr Personen in den Gottesdiensten zusammensitzen. Zudem wird Sologesang gestattet. In einem Rundschreiben informierte Bezirksapostel Rainer Storck am heutigen Sonntag, 2. August 2020, über die neuen Möglichkeiten.
Als im Mai die erste Fassung der Corona-Richtlinie erarbeitet wurde, galten in vielen Bundesländern noch sehr strikte Regelungen, was die Kontakte von Personen aus mehreren Haushalten betraf. Inzwischen haben sich diese Vorgaben flächendeckend gelockert. Darauf reagiert die Kirchenleitung mit einer aktualisierten Version der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz. An den grundsätzlichen Hygiene- und Abstandsvorgaben ändert sich jedoch nichts.
Lockerungen möglich
Bezirksapostel Rainer Storck schreibt dazu: „Nach und nach gewöhnen wir uns daran, dass die Gottesdienste unter anderen Bedingungen stattfinden als vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht es euch sicher ähnlich wie mir: Ich vermisse den gemeinsamen Gesang, den Handschlag vor und nach dem Gottesdienst und viele andere Dinge.“ Derzeit sei jedoch nicht absehbar, dass sich an den grundsätzlichen Schutzmaßnahmen in unserer Gesellschaft etwas ändern werde.
Trotzdem gebe es seitens der Behörden einige Lockerungen, beispielsweise seien schon länger wieder Treffen mehrerer Personen in der Öffentlichkeit möglich. Unter strengen Auflagen seien auch wieder öffentliche Gesangsdarbietungen gestattet. Diese Änderungen setze die Kirche nun auch in den Corona-Richtlinien um, die ab August 2020 gelten.
Platzbelegung
Künftig können auch Personen aus mehr als einem Haushalt im Gottesdienst oder bei Versammlungen in unseren Kirchen zusammensitzen. Der verpflichtende Mindestabstand entfällt bei Gottesdienstteilnehmern,
Bedingung ist selbstverständlich, dass die betreffenden Personen auch zusammensitzen wollen.
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