Westdeutschland. Für die Dauer des aktuellen Shutdowns bis Anfang März 2021 gelten für die Präsenzgottesdienste in der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland neben den bekannten Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz einige weitere Hinweise.
Die Regierungschefs der Länder haben am 10. Februar 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin beschlossen, die geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 7. März zu verlängern. Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, betonten die Verantwortlichen. Die Corona-Fallzahlen seien deutlich zurückgegangen.
Die Regeln einhalten
Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Diese Mutanten könnten ansteckender sein, wenn die Schutzmaßnahmen bei Kontakten nicht eingehalten würden. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder bleiben daher gültig. Es sei weiterhin wichtig, die Corona-Regeln einzuhalten.
Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland unterstützt die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Durch die Einhaltung der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz kommt es rund um die Gottesdienste nicht zu ungeschützten Kontakten. Auch angesichts der deutlich gesunkenen Infektionszahlen ist anzustreben, in allen Regionen den Mitgliedern einen Präsenzgottesdienst am Sonntag anzubieten.
Nach aktuellem medizinischem Kenntnisstand sind die bisherigen – bereits von der Kirche vorgegebenen – Hygienemaßnahmen (Mund- und Nasenschutz, 1,5 Meter Abstand, Lüften) ausreichend, um sich auch vor einer Ansteckung mit der mutierten Virusvariante zu schützen.
Die vollständige Meldung auf NAK Westdeutschland
© Bezirk Herne
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