Westdeutschland/Dortmund. Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland beabsichtigt, ab dem 7. Juni 2020 wieder regelmäßig Präsenzgottesdienste in den Gemeinden anzubieten. Angesichts der bestehenden Vorgaben durch die Behörden sind dabei Regeln zu beachten, die in einer Richtlinie zusammengefasst sind.
Die Neuapostolische Kirche Westdeutschland hat unter Berücksichtigung der behördlichen Veranstaltungsverbote zum Schutz ihrer Mitglieder vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus am 14. März 2020 Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen vorläufig abgesagt.
Sonntäglich werden seit dem 15. März 2020 Video-Gottesdienste ohne Gemeindebeteiligung durchgeführt und per YouTube sowie per IPTV und Telefon übertragen. Mit Rundschreiben vom 19. März 2020 verfügte die Kirchenleitung, dass alle kirchlichen Aktivitäten der Gemeinden einzustellen sind und die Kirchengebäude geschlossen bleiben.
Durchführung von Gottesdiensten ab Juni 2020
Nach der Entscheidung der Bundesregierung und der Landesregierungen ist die Durchführung von Gottesdiensten ab Mai 2020 wieder möglich. Die Kirchenleitung beabsichtigt, unter Berücksichtigung des erforderlichen Infektionsschutzes schrittweise zu dem gewohnten Gemeindeleben zurückzukehren. Ab dem 7. Juni 2020 können wieder regelmäßig Gottesdienste in den Gemeinden unter Beachtung der Abstandsregeln und Handhygiene sowie der in der „Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz“ beschriebenen Bedingungen durchgeführt werden.
Die vollständige Meldung auf NAK Westdeutschland
© Bezirk Herne
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