Westdeutschland/Dortmund. Am Ende der Ämterstunde am Donnerstagabend, 23. April 2020, gab Bezirksapostel Rainer Storck noch einen Ausblick zur Wiederaufnahme der Gottesdienste in den Gemeinden.
Wichtig dabei: Die Videogottesdienste würden bis auf weiteres beibehalten, bis sich das Gemeindeleben wieder normalisiert habe.
Angesichts der Diskussion um die Lockerung der Verbote habe der Stammapostel eine Stellungnahme abgegeben, berichtete Bezirksapostel Rainer Storck am Ende der Ämterstunde am 23. April 2020. Diese sei am Donnerstagmittag auf der Internetseite der Neuapostolischen Kirche International www.nak.org veröffentlicht worden. Dazu gebe es eine darauf aufbauende Veröffentlichung der Gebietskirche Westdeutschland.
„Task Force“ erarbeitet Richtlinie
„Wir machen uns natürlich Gedanken darüber, wie wir eine Wiederaufnahme der Gottesdienste umsetzen können“, so der Bezirksapostel. Die Kirchenleitung stimme sich dabei auch mit den anderen Kirchen sowie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ab. Gespräche gebe es zudem mit den anderen Bezirksaposteln in Europa, um - soweit möglich - ein einheitliches Vorgehen zu erreichen.
Die vollständige Meldung auf NAK Westdeutschland
© Bezirk Herne
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